Die Leistungen der Pflegeversicherung umfassen Unterstützung in den Lebensbereichen der
Grundpflege,
der
Hauswirtschaft,
der
Betreuung
sowie der
Beratung.
GRUNDPFLEGE
Wir bieten Hilfe bei der
Körperpflege, der Bewegungsförderung, der Nahrungsaufnahme und bei Bedarf auch bei der Ausscheidung.
Gut zu wissen:
Das Erbringen grundpflegerischer Leistungen ist bereits möglich, wenn ein anerkannter
Pflegegrad 1
vorliegt.
HAUSWIRTSCHAFT
Benötigen Sie Unterstützung bei der Haushaltsführung, so helfen wir Ihnen beispielsweise beim
Reinigen der Wohnung, bei der Erledigung von Einkäufen und dem Zubereiten von Mahlzeiten.
Gut zu wissen:
Das Erbringen hauswirtschaftlicher Leistungen ist auch im Rahmen der
Entlastungsleistungen gemäß § 45b
möglich.
BETREUUNG
Auch sogenannte „Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ gemäß § 45b wie zum Beispiel Spaziergänge, Begleitung bei Freizeitaktivitäten und Förderung der Kontaktpflege werden zum Teil von der Pflegeversicherung abgedeckt.
Gut zu wissen:
Anspruch auf Entlastungsleistungen hat grundsätzlich jeder Pflegebedürftige, der einen anerkannten
Pflegegrad 1 ─ 5
hat.
BERATUNG
Pflegebedürftige, die nicht von einem ambulanten Pflegedienst betreut werden und ausschließlich Pflegegeld erhalten, unterstützen wir mit Beratungsbesuchen gemäß § 37.3 SGB XI.
Wichtig zu wissen:
Abhängig vom Pflegegrad muss diese Gruppe von Pflegebedürftigen halb- oder vierteljährlich die professionelle Beratung durch einen anerkannten Pflegedienst wahrnehmen.
Bitte beachten Sie auch die umfangreichen SERVICELEISTUNGEN der Hoisdorfer Pflegedienst UG!
Copyright © Hoisdorfer Pflegedienst 2024