Herzlich willkommen auf der Website der Hoisdorfer Pflegedienst UG!

Die Hoisdorfer Pflegedienst UG ist ein inhabergeführtes Pflegeunternehmen, das fest im regionalen Bezug verankert ist und sich vor allem durch seine Menschlichkeit und Verlässlichkeit auszeichnet.

Das Thema „Mensch sein“ ist Maßstab der pflegerischen Leistungserbringung und prägt unsere Unternehmenskultur sowie insbesondere den Umgang mit unseren Kundinnen und Kunden.


Die Hoisdorfer Pflegedienst UG ...

... ist Partner aller Krankenkassen und erbringt Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung entsprechend den mit den Kostenträgern in Schleswig-Holstein geschlossenen Versorgungsverträgen.

Von unserem Standort in Hoisdorf aus sind wir von Ahrensburg über Großhansdorf bis Trittau aktiv und tragen so zu einer Verbesserung der pflegerischen Versorgung im ländlichen Raum bei.

Unser Unser Ziel ist es, unsere Kundinnen und Kunden bestmöglich zu unterstützen und ihnen die Möglichkeit zu geben, auch weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung zu leben.


Um das zu erreichen bieten wir unseren Kundinnen und Kunden ein umfassendes Paket an Leistungen an.

Unser Leistungsspektrum haben wir übersichtlich in 4 Bereiche unterteilt:

Sie haben erste Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Plötzlich pflegebedürftig – was tun?

„Unser komplexes Gesundheitssystem macht es den Menschen schwer,
sich zu orientieren.“


Wer plötzlich vor der Frage steht, die Pflege und Betreuung eines Angehörigen organisieren zu müssen, braucht gute Ratgeber. Nicht selten ist das eine hochemotionale Situation für die gesamte Familie, in der neben einem großen Einfühlungsvermögen vor allem fachliche Expertise gefragt ist.

Wir haben für diese Situation eine Liste mit ersten Fragen zusammengestellt:

  • Wann gilt ein Mensch als pflegebedürftig?

    Grundsätzlich kann Pflegebedürftigkeit in jedem Alter auftreten. Nach der gesetzlichen Definition gilt der Begriff für Menschen, die unter körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen leiden und daher auf die Hilfe durch Andere angewiesen sind.


    Die Pflegebedürftigkeit muss dabei auf Dauer, mindestens jedoch für voraussichtlich sechs Monate, bestehen.


    Pflegebedürftige erhalten je nach Schwere der Beeinträchtigung ihrer Selbständigkeit und Fähigkeiten einen Pflegegrad. Grundlage der Bewertung sind die in § 15 SGB XI festgelegten Kriterien.


  • Wie sind die Pflegegrade gestaffelt?

    Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade, die anhand eines pflegefachlichen Begutachtungsinstrumentes von einem unabhängigen Gutachter ermittelt werden.


    Die Beeinträchtigungen der Selbständigkeit und Fähigkeiten können dabei von gering bei Pflegegrad 1 bis hin zu schwersten Beeinträchtigungen bei Pflegegrad 5 reichen. 


    Abhängig vom ermittelten Pflegegrad ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an die pflegerische Versorgung, die durch entsprechende Leistungen der Pflegeversicherung abgedeckt werden.


  • Wie sehen die Leistungen der einzelnen Pflegegrade konkret aus?

    Pflegegrad 1: Geldleistung 0 € │ Sachleistung 0 € │ Entlastungsbetrag 125 €


    Pflegegrad 2:  Geldleistung 316 € │ Sachleistung 724 € │ Entlastungsbetrag 125 €

     

    Pflegegrad 3:  Geldleistung 545 € │ Sachleistung 1.363 € │ Entlastungsbetrag 125 €

     

    Pflegegrad 4:  Geldleistung 728 € │ Sachleistung 1.693 € │ Entlastungsbetrag 125 €


    Pflegegrad 5:  Geldleistung 901 € │ Sachleistung 2.095 € │ Entlastungsbetrag 125 €



    Die aufgeführten Leistungen werden monatlich gewährt und stellen lediglich einen Auszug aus den Leistungen der Pflegeversicherung dar.

     

    Ergänzend können beispielsweise Leistungen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden.


  • Wo werden Pflegeleistungen beantragt?

    Der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung wird grundsätzlich bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Diese ist bei der Krankenkasse angesiedelt.


    Der Antrag kann formlos, beispielsweise auch telefonisch gestellt werden.


    Die Antragstellung kann ersatzweise auch durch Familienangehörige oder enge Kontaktpersonen erfolgen, wenn diese dazu bevollmächtigt wurden.


    Sobald die Antragstellung erfolgt ist, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachter mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.

     

    Bei Privat-Versicherten wird die Begutachtung abweichend vom Medizinischen Dienst „MEDICPROOF“ durchgeführt.


    Die Begutachtung findet in der Regel in der eigenen Häuslichkeit statt. 


  • Wie lange dauert es bis zur Entscheidung?

    Die gesetzlich festgelegte Bearbeitungsfrist für Anträge auf Leistungen der Pflegeversicherung beträgt 25 Arbeitstage.

     

    Eine verkürzte Bearbeitungsfrist von einer Woche besteht bei einem Aufenthalt des Antragstellers im Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung.


    Auch im Rahmen der palliativen Versorgung oder bei einem Aufenthalt in einem Hospiz gilt die verkürzte Frist zur Bearbeitung des Pflegeantrags, um die notwendige Versorgung sicherzustellen.


  • Wie sehen die ersten Schritte aus?

    1. Stellen Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person einen Antrag bei Ihrer Pflegeversicherung.


    2. Nehmen Sie oder Ihre Angehörigen Kontakt zum Landesverband der Pflegekassen auf. Dieser hält im Internet eine Liste der anerkannten und zugelassenen Leistungsanbieter bereit. Ersatzweise können Sie sich auch an einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe wenden. Auf Anfrage erhalten Sie die Liste der Pflegeanbieter auch in der Druckversion.


    3. Nehmen Sie Ihren Anspruch auf eine frühzeitige und umfassende Beratung durch die Pflegeberater Ihrer Pflegekasse wahr. Diese bietet Ihnen unmittelbar nach Antragstellung einen konkreten Termin für die Pflegeberatung an, der innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung durchzuführen ist.


    Bei Privat-Versicherten erfolgt die Beratung durch das Unternehmen „COMPASS Private Pflegeberatung“.


    4. Wenn Sie den Termin zur Begutachtung vom Medizinischen Dienst erhalten haben, bitten Sie Ihre Pflegeperson oder wenn bereits vorhanden Ihren ambulanten Pflegedienst um die Teilnahme an der Begutachtung.


    5. Überlegen Sie gemeinsam mit Ihren Angehörigen, ob die Pflege längerfristig zu Hause ohne Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes durchgeführt werden kann.


    6. Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt über geeignete vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Ihrer Nähe, wenn die Pflege zu Hause nicht möglich ist. 




  • Wie kann man die Hoisdorfer Pflegedienst UG telefonisch erreichen?

    Für telefonische Anfragen erreichen Sie uns unter der Festnetz-Nummer:


    04107– 906 93 90


    Bitte rufen Sie uns während unser Bürozeiten an von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr ─ 16:00 Uhr an. Außerhalb der Bürozeiten ist diese Nummer eine Bereitschaftsnummer für unsere Kunden. 


    Wir danken für Ihr Verständnis!

  • Wie lauten die Bürozeiten der Hoisdorfer Pflegedienst UG?

    Sie erreichen uns im Büro der Hoisdorfer Pflegedienst UG 

    während der Woche an folgenden Tagen:


    Montag bis Freitag von 09:00 Uhr ─ 16:00 Uhr

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